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Zahnarzt Castrop-Rauxel, dr. med. dent. thomas dördelmann

Häufig gestellte Fragen

Welche Kosten entstehen bei einer Zahnbehandlung?

Alle Zahnärzte sind verpflichtet, bei allen Behandlungsmaßnahmen die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit, Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit einzuhalten.

Diese Vorgaben sind nicht immer mit den Forderungen nach Ästhetik und Funktion zu vereinbaren.

Beispielhaft werden aufwändigere dauerhafte Füllungen (Komposit, Inlays) unter Vermeidung von quecksilberhaltigem Amalgam von den Krankenkassen nicht vollständig übernommen. Die Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.

Auch Zahnersatz wird nur mit einem Festzuschuss auf der Basis einer " befundbezogenen Regelversorgung" übernommen. Ästhetisch ansprechendere und komfortablere Lösungen verursachen einen größeren Aufwand. Die anfallenden Mehrkosten sind nicht Leistung der Sozialversicherung. Eine Kostenermittlung zur Eingliederung von Zahnersatz ist demnach nur nach Kenntnis der Ausgangssituation möglich und individuell zu errechnen. Der Zuschuss der Krankenkassen beschränkt sich auch bei aufwändigeren Zahnersatzlösungen immer nur auf den Festzuschuss einer Regelversorgung.

Da individuell vielfältige Lösungen möglich sind, bedarf es in jedem Fall bei der Planung und Ausführung einer gewissenhaften und ausführlichen Beratung, welche Art von Zahnersatz Ihren Bedürfnissen und Wünschen entspricht.

Die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung können nicht pauschal festgelegt werden. Sie sind abhängig vom Ausgangsbefund und vom benötigten Zeitaufwand. Sie können von etwa 40,00 bis 120,00 Euro variieren.

Implantationen sind keine Kassenleistung. Die Kosten sind je nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und vorbereitendem Aufwand nur nach Diagnose und befundbezogener Planung zu ermitteln.

Eine Kostenaufstellung in Form einer "Preisliste" ist insofern nicht möglich, als individuelle Ausgangssituationen nicht pauschal einzuordnen sind.

Im Vorfeld einer Behandlung sind in jedem Fall eine umfangreiche Befunderhebung, Diagnose und Planung erforderlich.

Wir werden Ihnen in jedem Fall nach einer ausführlichen Beratung vor Aufnahme der Behandlung die zu erwartenden Kosten mitteilen.

Die Schilderungen zum Thema " Risiko " sollen Sie nicht beunruhigen. Die Notwendigkeit, darauf hinzuweisen, ergibt sich aus der ärztlichen Aufklärungspflicht.

Die Risiken einer zahnärztlichen Behandlung sind grundsätzlich sehr gering. Eine risikofreie Erfolgsgarantie jedoch kann kein Arzt versprechen und bedenkenlos außer Frage stellen.

Beispielsweise erfolgt die operative Entfernung eines verlagerten Weisheitszahnes nach Aufklappung der Schleimhaut und geringer Entfernung des den Zahn umgebenden Knochens.

In Nachbarschaft des Zahnes verläuft im Unterkiefer durch einen Knochenkanal ein Nerv, der die Unterlippe der entsprechenden Seite mit Gefühl versorgt.

Durch eine exakte Röntgendarstellung kann diese Lagebeziehung beurteilt werden und bestimmt das operativ umsichtige Vorgehen. Ruhiges Verhalten des Patienten während des Eingriffs und die weitreichende Erfahrung des Behandlers zusammen mit dessen Assistenz minimieren das Risiko einer Nervverletzung.

Komplikationen im Sinne von Nachblutungen oder Wundinfektionen können wie bei jedem anderen chirurgischen Eingriff in seltenen Fällen auftreten.

In den ersten Folgetagen nach einer Operation ( zum Beispiel: Entfernung verlagerter Zähne, Resektion von Wurzelspitzen, Entfernung von Wurzelresten und Eingliederung von Implantaten ) kann es im Operationsgebiet zu Schwellungen kommen, die aber unter Beachtung von Verhaltenshinweisen nach der Operation eher weniger oft zu beobachten sind.

Es gibt bei jeder zahnärztlichen Behandlung die Möglichkeit seltener Komplikationen. Die generelle Einstellung: "alles kein Problem" entspringt nicht der ärztlichen Verantwortung.

Obwohl Behandlungsrisiken und Komplikationen als sehr selten einzustufen sind, ist es für die Patientensicherheit und den Erfolg einer Behandlung unabdingbar, im Vorfeld mögliche Risiken zu erkennen und zu besprechen, damit jede Vorgehensweise gefahrlos gesteuert werden kann.

Während des persönlichen Gesprächs müssen Sie in jedem Fall allgemeine Vorerkrankungen oder bestehende Leiden sowie gegebenenfalls die Einnahme von Medikamenten mitteilen.

Selbst bei sicheren Voraussetzungen, umsichtigster, schonenster und korrektester Behandlung gilt der grundsätzlich sachliche und ungeschönte Hinweis: Keine Behandlung ohne sicher auszuschließendes Risiko.

Die möglichen Risiken einer jeden Behandlung sind uns bekannt. Wir werden gewissenhaft dafür sorgen, diese Risiken zu vermeiden.

Da das Behandlungsspektrum der zahnmedizinischen Versorgung sehr umfangreich ist, kann eine Risikoaufklärung jeweils nur im Einzelfall während eines persönlichen Gesprächs erfolgen.

Früher war ein Zahnarztbesuch mit schlimmen Schmerzvorstellungen verbunden. Die oftmals schmerzhafte und nicht gerade zaghafte Zahnbehandlung ist aber Vergangenheit.

Auch heute ist diese Angst noch weit verbreitet – jedoch unbegründet.

Die moderne Zahnmedizin verfügt über bewährte und zuverlässige Methoden zur Schmerzausschaltung. Schmerzverursachende Behandlungsmaßnahmen werden unter örtlicher Betäubung mit schonenden Spritzensystemen und schnell wirkenden Medikamenten durchgeführt.

Sensibles Verhalten gegenüber Patienten aller Altersklassen und vorsichtige Betäubungstechnik ermöglichen, von der Vorstellung einer schmerzhaften Behandlung Abstand zu nehmen.

Bei entsprechender Indikation und auf besonderen Wunsch überwachen Fachärzte für Anästhesie, die hier im Ärztehaus niedergelassen sind, eine sichere und schonende Vollnarkose.

Bei Kindern bis zum 12. Lebensjahr und Erwachsenen mit Leiden, die unter örtlicher Betäubung nicht behandelt werden können (zum Beispiel Parkinsonerkrankung), werden Vollnarkosen bei gegebener Notwendigkeit von den Krankenkassen übernommen.

Die Angst vor zahnärztlichen Behandlungen ist völlig unbegründet, zumal sie auf Vorstellungen vergangener Zeiten beruht und die Psyche immer noch belastet.

Im Regelfall erhalten Sie nach Abschluss einer Behandlung über die von der Krankenkasse nicht übernommenen Kosten eine Honorarrechnung. In besonderen Fällen (sogenannte andersartige Zahnersatzversorgungen) erhalten Sie eine Honorarrechnung über die gesamten Behandlungskosten, die Ihre Krankenkasse anteilig in Höhe des Festzuschusses erstattet.

Auf Ihren besonderen Wunsch ist es möglich, über die Ihnen erstellte Abrechnung eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Da die gesetzlichen Krankenkassen sich auf Standardversorgungen und bei Zahnersatz lediglich auf befundbezogene Festzuschüsse beschränken, kann es sinnvoll sein, eine Zusatzversicherung abzuschließen, die höherwertigen Zahnersatz, Inlays und Implantatversorgungen abdeckt.

In Abhängigkeit von der Versicherungsprämie ist darauf zu achten, welche Leistungen im Einzelfall in welcher Höhe zusätzlich zum Zuschuss der Krankenkassen übernommen werden.

Einen Überblick verschiedener Versicherungsunternehmen vermittelt die Waizmanntabelle.